ohne Fremdstoffe/Störstoffe (sortenrein) bis Kantenlänge 80 cm!:
wie Bauschutt Klasse 1 mit geringem Feinanteil sowie Putzreste, Mörtel und Fliesenkleber, bis Kantenlänge 80 cm
Ytong, Leichtbausteine, Bimssteine, Liaporstein, bis Kantenlänge 80 cm
mit Ausnahme von Leichtbaustoffen und die nicht unter Klasse 1 und 2 fallen.
gewerblich anfallender Abfall außer Sonderabfälle wie Farbe, Lacke, Elektroschrott, Lebensmittel, Dämmmaterial und Asbesthaltige Stoffe etc.
unbehandeltes natürliches Holz, hier darf kein gestrichenes Holz mit entsorgt werden.
behandeltes, gestrichen, lackiertes Holz, Jägerzaun, Dachbalken gestrichen
Möbel, Teppichreste, Tapete, Bodenbeläge außer Sonderabfälle wie Farbe, Lacke, Elektroschortt, Lebensmittel, Dämmmaterial, asbesthaltige Stoffe etc.
Nur reine Erde, ohne größere Steine und ohne Rasenkante/Grünschnitt
Rigips gehört nicht zum Bauschutt, er kann sortenrein ohne Anhaftung von Tabeten oder Putzresten entsorgt werden, sollte er nicht sortenrein entsorgt werden können gehört er zur gemischten Bau- und Abbruchabfällen
ohne Wurzelstöcke
weitere Materialien bitte auf Anfrage